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Lexikon

Entwicklungs- und herkunftsbedingt bietet sich selbst dem Planungsexperten in der Raumordnung eine ungeahnte Begriffsvielfalt dar, die durch die Länderzuständigkeit noch zusätzlich vermehrt wird. Nachfolgendes Glossar stellt deshalb sowohl eine Handreichung als auch die begriffliche Grundlage für die Fachdiskussion der Planungsinhalte des neuen Landesentwicklungsplanes dar.

Dabei haben wir uns im wesentlichen auf folgende Quellen gestützt:
  • AKADEMIE FÜR RAUMFORSCHUNG UND LANDESPLANUNG (1999): Grundriss der Landes- und Regionalplanung. Hannover.
  • BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR, BAU- UND WOHNUNGSWESEN: Glossar – Raumordnung
  • DEUTSCHER BUNDESTAG DRS. 15/5500: Stellungnahme der Bundesregierung zum Raumordnungsbericht 2005 des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung. 2006.
    sowie
  • Bundesraumordnungsgesetz (ROG),
  • Baugesetzbuch (BauGB) und
  • Landesplanungsgesetz (LPlG)

Kontakt:

DIE LINKE. Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Domplatz 6–9,
39104 Magdeburg,
Tel.: (0391) 560 5003, Fax: (0391) 560 5008


Dr. Uwe-Volkmar Köck, MdL: Sprecher für Raumordnungs- und Landesentwicklungs-politik


Silke Prange:
wissenschaftliche Mitarbeiterin der Fraktion DIE LINKE im Landtag von Sachsen-Anhalt

E-Mail

Tel.: (0391) 560 5019

 

Bauleitplanung

Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke einer Gemeinde vorzubereiten und zu leiten. Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan).

   

Daseinsgrundfunktionen

Räumlich und zeitlich messbare, allgemeine menschliche Aktivitäten mit Raumwirkung, wie Wohnen, Arbeiten, Versorgung, Kommunikation, Bildung, Erholung und Verkehr.

     

Daseinsvorsorge

Als verwaltungsrechtlicher Begriff, der auch in der politischen und sozialwissenschaftlichen Diskussion eine wichtige Rolle spielt, umschreibt er die staatliche Aufgabe zur Bereitstellung der für ein sinnvolles menschliches Dasein (Daseinsgrundfunktionen) notwendigen Güter und Leistungen – die so genannte Grundversorgung. Dazu zählt die Bereitstellung von öffentlichen Einrichtungen für die Allgemeinheit, also Verkehrs- und Beförderungswesen, Gas-, Wasser-, und Elektrizitätsversorgung, Müllabfuhr, Abwasserbeseitigung, Bildungs- und Kultureinrichtungen, Krankenhäuser, Friedhöfe usw.

Das raumordnerische Instrument, mit dem die überörtliche Leistungserbringung der Daseinsvorsorge in Infrastruktureinrichtungen räumlich organisiert wird, ist das im Raumordnungsgesetz (ROG) verankerte Zentrale-Orte-Konzept. Die Landesplanungen weisen Zentralen Orten wie Ober-, Mittel- oder Grundzentren bestimmte überörtliche Versorgungs- und Entwicklungsfunktionen zu.

Der Staat kann sich zur Erfüllung dieser Aufgaben Dritter bedienen, behält aber die Aufsichtspflicht. Bei unzureichender Leistungserbringung muss er gegebenenfalls ergänzend tätig werden und im Extremfall fällt die Aufgabenwahrnahme wieder an ihn zurück (Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse). Der überwiegende Teil der Aufgaben der Daseinsvorsorge ist kommunalisiert worden. Auf Druck der EU sind Schritt für Schritt nahezu alle Teilbereiche der Daseinsvorsorge für private Leistungserbringer und echte Privatisierungen geöffnet worden.

     

Eignungsgebiet

Gebiete, die für raumbedeutsame Maßnahmen geeignet sind, die städtebaulich nach § 35 BauGB (Außenbereich) zu beurteilen sind und an anderer Stelle im Planungsraum ausgeschlossen werden.

     

Entwicklungsachsen

Eines der Grundprinzipien der Raumordnung besteht darin, eine Bündelung von Verkehrs- und Versorgungssträngen (Bandinfrastruktur) zu erreichen und daran auch expansive Siedlungsentwicklungen auszurichten. Die in den Planungsdokumenten ausgewiesenen Entwicklungsachsen haben den Charakter von Grundsätzen oder Zielen der Raumordnung. Neben der gewünschten Konzentrationswirkung, soll aber zugleich die Ausbildung geschlossener Siedlungsbänder verhindert werden. Regelmäßig finden sich deshalb als Teilziel die Erhaltung von Freiraumkorridoren, Grünzäsuren u.ä.  Je nach Aufgabe und Ausprägung werden Verbindungsachsen, Siedlungsachsen und allgemeine Entwicklungsachsenunterschieden.

     

Erreichbarkeit

Beschreibt die räumliche Lagegunst eines Ortes in einem Siedlungsnetz. Diese wird von der Qualität der Anbindung an die Verkehrsinfrastruktur (Bahnhof, BAB, Bundesstraße, Hafen, Flugplatz, Radwegenetz) sowie Art und Häufigkeit der Verkehrsverbindungen zu Nah- und Fernzielen sowie den Reisezeiten mit den verschiedenen Verkehrsträgern bestimmt.

     

Fachplanungen, raumwirksame

Neben der Bauleit- und der Verkehrsinfrastrukturplanung, die direkt auf die Veränderung von Raumstrukturen gerichtet ist, wird auch durch die Vorhaben der anderen Fachressorts Raum in Anspruch genommen oder die räumliche Entwicklung oder Funktion eines Gebietes beeinflusst (z.B. Schulnetzplanung). Die verschiedenen Fachplanungsgesetze enthalten in der Regel auch Vorschriften über die Einhaltung raumordnerischer Ziele bei der Aufstellung und Feststellung von Fachplänen (Raumordnungsklauseln).

     

Freiflächen

Als Freiflächen werden alle im Siedlungsbereich gelegenen, aber nicht bebauten oder anderweitig aktiv genutzten Flächen oder Räume bezeichnet. Sie können aber durchaus für Freizeit, Erholung und Naturerleben genutzt werden.

     

Freiräume

Zum Freiraum werden alle land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen sowie die ökologischen Ausgleichsräume gerechnet.

     

Gebietskategorie

Aus raumordnerischer Sicht kann das Bundesgebiet in Gebiete unterschiedlicher struktureller Merkmale unabhängig von den geographischen und topographischen Verhältnissen untergliedert werden. Gleichwohl pausen sich die naturräumlichen Bedingungen auf vielfache Weise (Talzüge, Fließgewässernetz, Bodengunstgebiete usw.), häufig auch historische Bedingungsgefüge (Furten, Handelswege, Abbau von Bodenschätzen usw.) durch. So werden als raumplanerische Kategorien z.B. ländliche Räume, Verdichtungsräume, verstädterte Räume oder schwach strukturierte Räume bzw. Problemräume (èperiphere Räume) unterschieden. Die raumordnerischen Zielvorstellungen werden in der Regel nach diesen Gebietskategorien differenziert.

     

Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse

Entsprechend dem Auftrag des Grundgesetzes lautet eine der zentralen Zielsetzungen des Raumordnungsgesetzes Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Teilräumen des Bundesgebiets. Gleichwertigkeit bedeutet dabei nicht identische, das heißt gleichartige Lebensverhältnisse an jedem Ort, sondern die Gewährleistung bestimmter Mindeststandards in Bezug auf Zugang und Angebot an Daseinsvorsorge, Erwerbsmöglichkeiten und Infrastrukturausstattung, aber auch an Umweltqualitäten.

Hinsichtlich der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse gelten unter Gesichtspunkten der regional ausgewogenen Teilhabe und Chancengleichheit Bildung, Gesundheit und die verkehrlichen Erreichbarkeitsverhältnisse als fundamentale Bereiche der Daseinsvorsorge. Sie sind ständigen qualitativen und quantitativen Anpassungszwängen unterworfen, die neben technischen Weiterentwicklungen z.B. der Medizintechnik, Veränderungen allgemeiner Ausstattungsstandards  durch die Veränderung der Bevölkerungszahl oder der Demografie verursacht werden.

Raumordnung hat die Aufgabe gleichwertige Lebensbedingungen in allen Teilräumen herzustellen. Gegenwärtig (Bundesraumordnungsbericht 2005)

  • gibt es große regionale Unterschiede in der Bewertung der regionalen Lebensqualität,
  • sind die Westdeutschen zufriedener (75%) als die Ostdeutschen (40%) mit ihrer Region,
  • wird die Lebensqualität in strukturschwachen Regionen am schlechtesten bewertet,
  • ist Lebenszufriedenheit stark abhängig von der ökonomischen Situation in der Region,
  • sind die Verfügbarkeit von Arbeitsplätzen und die Höhe des Einkommens besonders wichtig,
  • führt eine dauerhaft schlechte wirtschaftliche Lage zur Abwanderung aus der Region,
  • wandern jüngere und höher qualifizierte Menschen häufiger und weiter weg.

Die Ungleichwertigkeit der Lebensbedingungen hat somit dramatische Auswirkungen auf die Demographie und beschleunigt und verschärft negative Bevölkerungstrends.

     

Grundsätze der Raumordnung

Allgemeine Aussagen zur Ordnung, Sicherung und Entwicklung des Raumes als Vorgaben für nachfolgende Abwägungs- oder Ermessensentscheidungen auf der gleichen oder den nachgeordneten Entscheidungsebenen. Sie finden sich im Raumordnungsgesetz des Bundes, im Landesplanungsgesetz sowie in regionalen Raumordnungsplänen. Im Landesentwicklungsplan sind sie mit „G“ gekennzeichnet. Grundsätze der Raumordnung müssen von allen öffentlichen Stellen (sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch von Personen des Privatrechts) bei allen raumbedeutsamen Planungen und sonstigen Maßnahmen gegeneinander und untereinander abgewogen werden.

     

Grundzentrum  (Zentrale Orte)

Zentraler Ort der untersten Stufe. Soll den Grundbedarf der Bevölkerung im Nahbereich abdecken. Namentlich werden die Grundzentren i.d.R. auf regionaler Ebene (xxx) festgelegt, die Kriterien dafür sind als Ziele der Raumordnung in den übergeordneten Plänen (Landesentwicklungsplan) oder in den Landesplanungsgesetzen vorgegeben.

     

Grundzentraler Versorgungsraum

www.sachsen-anhalt-lebenswert.de

     

Landesentwicklungsplan (LEP)

Zentrale Aufgabe der Landesplanung ist die strategische Planung der Landesentwicklung. Die Landesplanung entwirft mit dem Landesentwicklungsplanen für das jeweilige Landesterritorium einen verbindlichen Rahmen, an dem sich vorrangig öffentliche Stellen ausrichten müssen, der aber auch für die raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen von Personen des Privatrechts bindende Wirkungen entwickeln kann.

     

Ländlicher Raum

Gebiete mit dörflichen bis kleinstädtischen Siedlungsstrukturen und geringer Bevölkerungsdichte. Flächenmäßig dominieren Freiräume sowie die land- und forstwirtschaftliche Nutzung gegenüber der Siedlungsfläche. Insbesondere durch die Wohn-, Handels- und Gewerbeflächen-Suburbanisierung und nicht integrierte gewerbliche Einzelansiedlungen treten zunehmend Vermischungen auf.

     

Leitbild, raumordnerisches

Mit einem raumordnerischen Leitbild wird ein gewünschter künftiger Zustand eines Raumes als anzustrebendes Ziel charakterisiert. Bei diesem konzeptionell geprägten Sollzustand eines Raumes wird vorausgesetzt, dass das Ziel erreichbar ist. Ein Zeitraum für die Realisierung des Leitbildes ist in der Regel nicht festgelegt. Auf Bundesebene sind solche räumlichen Leitbilder erstmalig im Raumordnungspolitischen Orientierungsrahmen von 1993 formuliert und kartographisch visualisiert.

     

Metropolregionen

Hoch verdichtete Agglomerationsräumemit hohem Bevölkerungs- und Wirtschaftspotenzial, die sich – gemessen an ökonomischen Kriterien wie Wettbewerbsfähigkeit, Wertschöpfung, Wirtschaftskraft und Einkommen – besonders dynamisch entwickeln und international gleichzeitig besonders herausgehoben und eingebunden sind. Sie sind die bevorzugten Zuzugsräume und weisen über ein positives Wanderungssaldo auf. Durch die Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO) wurden neben den Räumen Hamburg, Rhein–Ruhr, Rhein–Main, Rhein–Neckar, Stuttgart, München, Nürnberg,  Bremen–Oldenburg, Hannover–Braunschweig–Göttingen, Hauptstadtregion Berlin–Brandenburg sowie das sog. "Sachsendreieck" (Dresden, Halle, Leipzig) als Metropolregionen ausgewiesen.

     

Mittel (Finanzmittel), raumwirksame

Die von den raumwirksamen Fachplanungen der verschiedenen Planungsebenen der EU, des Bundes, der Länder oder der Kommunen verausgabten Mittel und die damit finanzierten Projekte haben Auswirkungen auf die Raumstruktur und deren Entwicklung. Die regionale Verteilung dieser Mittel ist deshalb für die Raumordnung von besonderer Bedeutung. Vorrangige Sachgebiete beim Einsatz von Mitteln mit besonderer Raumwirksamkeit sind Wirtschaftsförderung, Verkehrsinfrastrukturen, Bildungs- und Hochschuleinrichtungen, Landwirtschaft, Umweltschutz und andere mehr.

     

Mittelzentrum (Zentrale Orte)

Zentraler Ort, der zur Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen des gehobenen Bedarfs der Privathaushalte über den Bereich des Zentralen Ortes hinaus (Verflechtungsraum) dient. Mittelzentren werden auf Landesebene festgelegt.

     

Mobilität, räumliche

Im weitesten Sinne werden unter räumlicher Mobilität alle Bewegungsvorgänge zwischen Standorten menschlicher Aktivitäten gefasst, die sich in räumlichen Verflechtungen ausdrücken. Unter raumordnerischen Aspekten besonders bedeutsam gelten z.B. die Bevölkerungswanderungen, die mit einem Wohnstandortwechsel verbunden sind oder die Pendelverflechtungen zwischen Wohnort und Arbeitsplatz. Folge der räumlichen Mobilität von Wirtschaft und Bevölkerung ist der Transport und Verkehr zwischen Funktionsstandorten.

     

Oberzentrum

Großstädtischer Verdichtungsraum mit hochwertigen spezialisierten Einrichtungen im wirtschaftlichen, kulturellen, sozialen, wissenschaftlichen und politischen Bereich und überregionaler und landesweiter Bedeutung.

     

Ordnungsraum

Umfasst den Verdichtungsraum eines Oberzentrums sowie den unmittelbar daran angrenzenden umgebenden Raum. Dieser unterliegt bereits aktuell bzw. potenziell Suburbanisierungstendenzen. Diesen soll v.a. ordnungspolitisch gegengesteuert werden.

     

Periphere Räume

Dünn besiedelte (weniger als 100 EW/km²), überwiegend ländlich geprägte Räume mit einem sehr weitmaschigen Netz Zentraler Orte und schlechter Zentren-Erreichbarkeit, sehr geringer Wirtschaftskraft sowie mangelhafter Ausstattung. In Peripherräumen mit Verdichtungsansätzen übernehmen Kleinstädte bzw. Mittelzentren die Funktion von Entwicklungsträgern.

     

Raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen

Planungen einschließlich der Raumordnungspläne, Vorhaben und sonstige Maßnahmen, durch die Raum in Anspruch genommen oder die räumliche Entwicklung oder Funktion eines Gebietes beeinflusst wird.

     

Raumordnung

Umfasst alle Maßnahmen und Aktivitäten, die bewusst alle menschlichen Handlungen mit direkter und indirekter räumlicher Wirkung normativ beeinflussen wollen. Die Normative werden im räumlichen Bezug (Europa, Nationalstaaten, Bundesländer, Regionen, Teilregionen, Landkreise, Gemeinden) in Form von zu beachtenden Leitbildern/Leitlinien und/ oder Raumplänen gefasst und unterliegen einem ständigen gesellschaftlichem Wandel.

Hierarchie und Verbindlichkeit Räumlicher Planung

Raumordnung Baurecht

Europäisches Raumordnungskonzept – EUREK (1999)

 

Territoriale Agenda der Europäischen Union (2007)

 

Bundesraumordnungsgesetz (ROG)

  • Leitvorstellungen der Raumordnung
  • Grundsätze der Raumordnung

 

Ministerkonferenz für Raumordnung – MKRO

  • Leitbilder und Handlungsstrategien für die Raumentwicklung in Deutschland (2006)

 

Landesentwicklungsplan (LEP)

 

  • Grundsätze der Raumordnung

 

  • Ziele der Raumordnung

 

Regionaler Entwicklungsplanplan (REP)

 

Teilgebietsentwicklungsplan (TEP)

Regionaler Flächennutzungsplan

 

Flächennutzungsplan

 

Bebauungsplan      

gelb  -   orientierend
grün  -   zu berücksichtigen
blau  -   zu beachten
rot     -   rechtsverbindlich

     

Raumordnungsverfahren

Verwaltungsinternes förmliches Verfahren zur Prüfung der Vereinbarkeit eines raumbedeutsamen Vorhabens mit den Erfordernissen der Raumordnung und Abstimmung mit raumbedeutsamen Vorhaben anderer öffentlicher und sonstiger Planungsträger untereinander.

     

Raumstruktur

Das Erscheinungsbild eines größeren Gebietes wird geprägt durch die räumliche Verteilung von Bevölkerung, Arbeitsplätzen und Infrastrukturen in ihren Standortenund wechselseitigen räumlichen Verflechtungen. Die heute erkennbaren Raumstrukturen sind Ergebnisse von langfristigen Prozessen und Kräften, die die Raumentwicklung beeinflussen. Im engeren Sinne kann darunter auch eine Flächennutzungsstrukturverstanden werden. Sie beinhaltet Verteilungen, Dichten, Verbreitungen und Anteile bestimmter Raumstrukturelementewie Wohn- und Gewerbesiedlungen, Verkehrsflächen, punkt- und bandförmige Infrastrukturanlagen, Freiflächen, land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen u.a.m. In einem weiter gefassten Sinne können in einen Raumstrukturbegriff auch Kapazitäten (z.B. der Wirtschaft), Potenziale und Tragfähigkeiten einbezogen werden. Zu Analysezwecken und für die Raumplanung werden geographische Räume oder Territorien nach bestimmten Kriterien typisiert (Siedlungsstrukturtypen; Raumtypen; europäische statistische Regionen)

     

Raumtypen

Folgende problemorientierte Grundtypisierung des Raumes wurde vom Raumordnungsbericht 2005des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung erstmalig vorgenommen und von der Bundesregierung als Grundlage der künftigen Raumordnungspolitik und nachhaltige Raumentwicklung empfohlen. Eine Typisierung des Raumes auf der Grundlage der Basisindikatoren Bevölkerungsdichte, Zentralität und Erreichbarkeit unabhängig von Verwaltungsgrenzen ergibt folgende drei Grundtypen, die nach ihrer spezifischen Bevölkerungsdichte weiter in insgesamt 6 Raumtypen differenziert werden:

  • Zentralräume
    • Innerer Zentralraum
    • äußerer Zentralraum
  • Zwischenräume
    • Zwischenraum mit Verdichtungsansätzen
    • Zwischenraum geringer Dichte
  • Peripherräume
    • Peripherraum mit Verdichtungsansätzen
    • Peripherraum sehr geringer Dichte

Diese Raumtypen dienen als feinkörnige Gebietskulisse zur Analyse räumlicher Ungleichgewichte sowie zur Diskussion raumentwicklungspolitischer Leitbilder und Handlungsansätze. Sie verändern sich über die Zeit mit der regionalen Bevölkerungsdynamik und der Veränderung der räumlichen Verteilung und Erreichbarkeit Zentraler Orte.

     

Siedlungsstrukturelle Gebietstypen

Das traditionelle Analyseraster der laufenden Raumbeobachtung in der Bundesrepublik sowie die Raumplanung orientiert sich an der an der durch die Verwaltungsstrukturen bestimmte Territorialstruktur. Regionen. Kreise und Gemeinden werden nach den Kriterien Bevölkerungsdichte und Zentralität bezogen auf die Größe sowie die zentralörtliche Funktion der Kerne von Regionen klassifiziert. Da die an der Verwaltungsstruktur ausgerichtete Gebietsstruktur unabhängig von der tatsächlichen wirtschaftlichen und siedlungsstrukturellen Entwicklung über lange Zeiträume weitgehend konstant bleibt, eignet sie sich gut zur Verfolgung der Entwicklung von räumlichen Disparitäten und Entwicklungsprozessen. Um der starken Differenzierung Rechnung zu tragen, werden insgesamt drei grundlegende Regionstypen und mit deren weiterer Untergliederung insgesamt 9 Kreistypen unterschieden

  1. Agglomerationsräume
    1.1.   Kernstädte
    1.2.   hoch verdichtete Kreise
    1.3.   verdichtete Kreise
    1.4.   ländliche Kreise        
  2. Verstädterte Räume
    2.1.   Kernstädte (Halle, Magdeburg)
    2.2.   verdichtete Kreise (ehem. LKrs. SBK, ASL, QLB, ML, MQ, WSF)
    2.3.   ländliche Kreise (ehem. LKrs. OK, BÖ, HBS, WR, SK)
  3. Ländliche Räume
    3.1.   Ländliche Kreise höherer Dichte (ehem. LKrs. BBG, KÖT, DE-BTF)
    3.2.   Ländliche Kreise geringerer Dichte (LKrs. SDL, SAW und ehem. LKrs. AZE, WB)
     

Städtenetz

Kooperationsform von Kommunen einer Region oder benachbarter Regionen, die dadurch gekennzeichnet sind, dass die Kommunen als Partner agieren, d.h. freiwillig und gleichberechtigt ihre Fähigkeiten und Potenziale bündeln und ergänzen, um die Aufgaben gemeinsam besser erfüllen zu können.

     

Tragfähigkeit

Bezeichnet die Auslastung von Infrastruktureinrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge, die eine ausreichend hohe Bevölkerungsdichte beziehungsweise Einwohnerzahl voraussetzt.

     

Verdichtungsraum

Regionale Konzentration von Einwohnern und Arbeitsplätzen mit städtisch geprägter Bebauung und Infrastruktur und mit intensiven internen sozioökonomischen Verflechtungen. Verdichtungsräume sind – nach Kriterien der Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO) – von den Ländern einheitlich für das ganze Bundesgebiet abgegrenzt.

     

Verflechtungen, räumliche

Dauerhafte funktionale Beziehungen zwischen Räumen oder zwischen Standorten oder Funktionsbereichen innerhalb eines Raumes. Neben den räumlichen Verflechtungen der privaten Haushalte z.B. zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit und der Freizeit und der räumlichen Bezugs- und Lieferbeziehungen der Unternehmen gibt es z. B. historische, kulturelle, infrastrukturelle oder technische räumliche Verflechtungen. Wenn sich Verflechtungen innerhalb eines bestimmten Raumes besonders stark verdichten, entstehen Verflechtungsbereiche oder -räume, die sich gleichzeitig durch besonders intensive Verkehrs- und Kommunikationsbeziehungen auszeichnen.

     

Verflechtungsbereich

Gebiet, in dem Orte im Vergleich zu angrenzenden Gebieten durch besonders vielfältige Beziehungen des Arbeits-, Einkaufs-, Bildungs- und Freizeitverkehrs miteinander verbunden sind, wobei meist eine hierarchische (zentralörtliche) Ordnung vorliegt, beispielsweise die Orientierung auf eine zentrale Stadt mit übergeordneten Handels-, Dienstleistungs- und Infrastruktureinrichtungen.

     

Vorbehaltsgebiet

Gebiete, in denen bestimmte, raumbedeutsame Funktionen oder Nutzungen bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen besonderes Gewicht beigemessen werden soll. Sie sind auf Raumordnungsplänen bzw. -karten zeichnerisch flächig abgegrenzt.

     

Vorranggebiete/-standorte

Gebiete, die für bestimmte, raumbedeutsame Funktionen oder Nutzungen vorgesehen sind und andere raumbedeutsame Nutzungen in diesem ausschließen, soweit diese mit den vorrangigen Funktionen, Nutzungen oder Zielen der Raumordnung nicht vereinbar sind. Sie sind auf Raumordnungsplänen bzw. -karten zeichnerisch flächig abgegrenzt.

     

Zentraler Ort

Ursprünglich Gemeinde bzw. Ortsteil, der über die Versorgung der eigenen Bevölkerung hinaus entsprechend seiner jeweiligen Bedeutung im Siedlungsnetz überörtliche Versorgungsaufgaben für die Bevölkerung der Nachbarorte wahrnimmt (Verflechtungsbereich). Auf Grund der sich freiwillig oder im Zuge von Gemeindegebietsreformen  bildenden Großgemeinden mit mehreren Ortsteilen auf einen der im Zusammenhang bebauten Ortsteile bezogen.

Unter einem Zentralen Ort (Z.O.) versteht man in der Raumforschung (insb. Geographie, Ökonomie)

  1. im allgemeinen Sinn eine Standortkonzentration (Cluster) von Einrichtungen, die Güter und Dienste für räumlich begrenzte Marktgebiete anbieten sowie
  2. im speziellen Sinn eine Siedlung oder Gemeinde hinsichtlich ihrer Versorgungsfunktion mit Gütern und Diensten insbesondere für ihr Umland.

Die geographisch-landeskundliche Forschung sowie Raumordnung und Landesplanung verwenden zumeist einen abgeleiteten, auf ganze Siedlungen bzw. Gemeinden bezogenen speziellen Z.O.-Begriff. Dabei ist wiederum zwischen dem analytisch-deskriptiven Z.O.-Begriff der Wissenschaft und dem normativ-instrumentellen Z.O.-Begriff der Raumplanung zu unterscheiden. Im letzteren Sinne einer landesplanerischen Funktionszuweisung wird der Z.O.-Begriff heute weithin in der Öffentlichkeit verwendet.

     

Zentralörtliche Gliederung

Raumplanerisch, in Landes- und Regionalplänen festgelegte zentralörtliche Siedlungsstruktur eines Landes auf der Grundlage einer Kategorisierung von zentralen Orten, die bestimmte Funktionen bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen ausüben oder erlangen sollen (z.B. Ober-, Mittel- und Grundzentren). Diese normierte Siedlungsstruktur bildet die Grundlage für Entscheidungen u.a. über den Einsatz öffentlicher Investitionen oder für die Ausweisung von Bau- und Gewerbeflächen. Die nachfolgend aufgeführten Ausstattungsmerkmale dienen nur zur Orientierung; sie stellen keine Ziele der Raumordnung dar.

     

Ziele der Raumordnung

Verbindliche Vorgaben in Form von textlichen oder zeichnerischen Festlegungen im Landesentwicklungsplan und den Regionalplänen, die vom jeweiligen Planungsträger (Land bzw. Planungsregion) bereits abschließend abgewogen worden sind. Ziele der Raumordnung sind mit „Z“ kenntlich gemacht. Sie lösen eine strikte Beachtenspflicht aus, die nicht durch planerische Abwägung oder Ermessensausübung überwunden werden kann. Sie müssen bei allen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen von den öffentlichen Planungsträgern – unter bestimmten Voraussetzungen auch von Personen des Privatrechts –- beachtet werden. Bauleitpläne sind den Zielen der Raumordnung und Landesplanung anzupassen.

     
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